Flächennutzungsplan

Der Nachbarschaftsverband ist Träger der Flächennutzungsplanung für seine 18 Mitgliedsgemeinden. Der Flächennutzungsplan umfasst flächendeckend das gesamte Verbandsgebiet und stellt nach § 5 BauGB die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in den Grundzügen dar.

Das Verbandsgebiet ist in vielfältiger Weise von einem dynamischen Wachstum geprägt. Ziel des gemeinsamen Flächennutzungsplans ist es, die bauliche Entwicklung auf möglichst verträgliche Flächen zu lenken und damit eine nachhaltige Entwicklung des Verbandsgebietes sicherzustellen. Die Städte und Gemeinden können aus dem Flächennutzungsplan Bebauungspläne entwickeln. Eine Pflicht, Baugebiete zu realisieren, besteht nicht.

Unter "Aktueller Flächennutzungsplan" können Sie den aktuell gültigen Flächennutzungsplan einsehen. Dort finden Sie auch nähere Informationen zur 2020 abgeschlossenen Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans.

Über Beteiligungsschritte zu laufenden Änderungsverfahren im Sinne von § 4a Abs. 4 BauGB können Sie sich unter "Aktuelle Beteiligungen" informieren. Einen Überblick über alle abgeschlossenen Verfahren zum Flächennutzungsplan erhalten Sie unter "Abgeschlossene Verfahren" (§ 6a Abs. 2 BauGB).

Derzeit betreibt der Nachbarschaftsverband die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans "Windenergie". Den Sachstand zu diesem Verfahren können Sie über den entsprechenden Link einsehen.